Haus & Grund Report - Ausgabe 2/2008
Während in Deutschland noch über mögliche Steuerreduzierungen für Energie diskutiert wird, profitieren die Verbraucher in anderen europäischen Staaten bereits von Steuerermäßigungen. In Großbritannien, Luxemburg oder Italien müssen sie für ihre Strom- und Heizkosten lediglich einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zahlen, während der deutsche Fiskus für das Heizen und Kochen den vollen Mehrwertsteuersatz verlangt.
Auch die EU-Kommission sieht hier mittlerweile Handlungsbedarf und hat den EU-Mitgliedstaaten im Falle einer Neuregelung des europäischen Mehrwertsteuersystems kürzlich einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf den Energieverbrauch empfohlen. Politische Vorstöße zur Reduzierung der Steuerbelastung auf den Energieverbrauch werden von deutscher Seite allerdings schnell als unverkraftbar für die öffentlichen Haushalte bezeichnet. Ein genauer Blick auf die Fakten kann dieses Argument nicht stützen.
Im vergangenen Jahr betrugen die Einahmen aus der Energiesteuer, also der Steuern auf Gas, Benzin, Diesel und Heizöl, rund 39 Mrd. Euro. Mehr als 90 Prozent der Steuereinnahmen entfielen dabei auf Kraftstoffe und nur etwa 10 Prozent auf die für Heizenergie benötigten fossilen Energieträger wie Erd- bzw. Flüssiggas, Heizöl oder Kohle. Eine Halbierung der Steuern auf den Verbrauch von Heizenergie hätte für die öffentlichen Haushalte also einen Steuerausfall von knapp zwei Milliarden Euro zur Folge. Angesicht von fast 540 Milliarden Euro Gesamtsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden wäre damit ein Steuerrückgang von lediglich 0,4 Prozent zu erwarten.
Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung von Energie und sämtliche Mineralölprodukte führte nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu Steuerausfällen von rund 11,7 Milliarden Euro. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Heizenergie und Strom dürfte damit einen niedrigen einstelligen Milliardenbeitrag kosten, von dem der Bundeshaushalt aufgrund der Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden nur die Hälfte zu verkraften hätte.
Welchen Umfang der staatliche Anteil am aktuellen Strompreis mittlerweile hat, verdeutlicht die Grafik auf Seite 1. Demnach betragen mittlerweile sämtliche Steuern und Abgaben auf Elektrizität, sei es zur Subventionierung erneuerbarer Energien oder als Konzessionsabgabe an die örtlichen Gemeinden, 41 Prozent des Endverbraucherpreises.
 |