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Haus & Grund Deutschland - Eigentümerschutz-Gemeinschaft
 
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Haus & Grund Report 3/2008
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Haus & Grund Deutschland Geschäftsbericht 2007/2008

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Verband des Jahres 2005
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Haus & Grund hat den Innovation Award „Verband des Jahres 2005“ der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) erhalten.


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Wintereinbruch: Hauseigentümer zur Räumung verpflichtet (20.11.2008)

Verkehrssicherungspflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden

 

Der erste Schnee dieses Winters ist im Anmarsch. Damit kommt auf die Haus- und Grundstückseigentümer eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

 

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben die Haus- und Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt.

 

Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter.

 

Mittwoch, 07.01.2009
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BSI begrüßt Vorstoß der Bundeskanzlerin
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11.12.2008 - BGH: Es gibt keinen einheitlichen Wärmemarkt
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