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Haus & Grund Deutschland - Eigentümerschutz-Gemeinschaft
 
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Haus & Grund Report 2/2008
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Haus & Grund Deutschland Geschäftsbericht 2007/2008

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Verband des Jahres 2005
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Haus & Grund hat den Innovation Award „Verband des Jahres 2005“ der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) erhalten.


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BGH: Trotz Missbrauch keine Räumungsvollstreckung (24.09.2008)

Haus & Grund fordert Gesetzesänderung

 

Eine Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter im Besitz der Mietsache ist, der weder im Vollstreckungstitel noch in der beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. August 2008 weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az. I ZB 39/08).

 

Nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland wird mit der Entscheidung des BGH dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ein räumungsunwilliger Schuldner könne nach der Rechtsprechung des BGH die Räumung durch Präsentation immer neuer angeblicher Untermieter nach Belieben verzögern. Haus & Grund Deutschland appelliert daher an die Bundesregierung, die Zivilprozessordnung zu ändern: Zukünftig müsse es möglich sein, dass auch Dritte die Wohnung räumen müssen, die vom Schuldner ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen wurden.

Donnerstag, 20.11.2008
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Alexander Wiech
Leiter Verbandskommunikation
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Pressemeldungen
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20.11.2008 - Wintereinbruch: Hauseigentümer zur Räumung verpflichtet
Verkehrssicherungspflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden
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19.11.2008 - Gasversorger müssen Preiskalkulation nicht offenlegen
Keine staatliche Kontrolle des Gaspreises
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11.11.2008 - BGH untersagt E.ON weitere Beteiligungen an Stadtwerken
Nach wie vor kein Wettbewerb auf deutschem Strommarkt
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