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Pressemitteilung vom 24.04.2007
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Haus & Grund fordert Abschaffung der Erbschaftsteuer

„Nach der größten Steuererhöhung Entlastungspotenziale der Bürger erschließen“

 

 In der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Erbschaftsteuer hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die Abschaffung dieser Steuer gefordert. „Nach sachlicher Abwägung und Analyse aller Argumente sollte das Ende der Erbschaftsteuer das Ergebnis der politischen Debatte sein“, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn in Berlin. Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass das derzeitige Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig sei, habe der Gesetzgeber einen enormen politischen Spielraum. „Dieser Auftrag aus Karlsruhe bedeutet aber nicht, dass Erbschaften in Deutschland auch künftig zwangsläufig besteuert werden müssen“, unterstrich Dorn, dessen Verband bundesweit rund 850.000 private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer vertritt.  

 

Aus Sicht von Haus & Grund sei es zum Beispiel nicht nachzuvollziehen, dass die privaten Immobilieneigentümer die Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand durch die Steuererleichterungen bei der Unternehmensnachfolge in Höhe von rund 450 Millionen Euro jährlich kompensieren sollen. Dorn: „Auch der private Vermieter ist unternehmerisch tätig und müsste folglich wie andere Betriebe auch steuerlich entlastet werden“. Der Haus & Grund-Präsident unterstrich, dass die Haus- und Wohnungseigentümer im Jahr 2006 in Modernisierung und Sanierung ihrer Immobilien rund 75 Milliarden Euro investiert und dadurch fast zwei Millionen Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen hätten. Er verwies auf den grundsätzlichen Unterschied des Immobilienvermögens zu anderen Vermögenswerten: „Immobilien erfordern ständige Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, um den Wert des Gebäudes zu sichern“, so Dorn. Immobilienvermögen sei außerdem zahlreichen weiteren Sonderbelastungen ausgesetzt, wie zum Beispiel der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und kommunalen Beiträgen. Daneben unterliege es miet-, bau- und ordnungsrechtlichen Vorschriften – mit entsprechenden Renditebeschränkungen.  

 

Dass eine Abschaffung der Erbschaftsteuer fiskalpolitisch durchaus berechtigt sei, zeigten die Beispiele vieler Staaten, die diese Steuer mittlerweile nicht mehr erhöben. Jüngstes Beispiel stelle Österreich dar, wo nach einer aktuellen Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichtshofs ab Mitte nächsten Jahres keine Erbschaftsteuer mehr erhoben werde.

  

„Der Großen Koalition fehlt aber offenbar der Mut, diese Frage offen und sachlich zu diskutieren“, kritisierte Dorn. Im Jahr der größten Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik sei es zwingend notwendig, die Potenziale zur Entlastung der Steuerzahler zu erschließen.  PK 24.04.2007 Eekhoff Dorn

 

Präsentierten auf der Pressekonferenz die Vorstellungen von Haus & Grund zur Erbschaftsteuer: Prof. Dr. Johann Eekhoff (li.) und Rüdiger Dorn

 

Die Probleme der Erbschaftsteuer-Neuregelung betonte auch Prof. Dr. Johann Eekhoff, der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft an der Universität zu Köln und Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland. „Es darf keine Erbschaftsteuer geben, bei der von vornherein bestimmte Erbschaften ausgenommen werden“, sagte Eekhoff. Alle Vermögensarten müssten gleich besteuert werden. Gleichzeitig verlange die Verfassung aber, dass das persönliche Gebrauchsvermögen von der Erbschaftsteuer verschont bleibe.  

 

pfeilPositionspapier Haus & Grund zur Abschaffung der Erbschaftsteuer

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Statement des Präsidenten von  Haus & Grund Deutschland, Rüdiger Dorn, anlässlich des Pressegesprächs am 24. April 2007 in Berlin 

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