Fragen und Antworten zum Energieausweis
2008 müssen bei Vermietung oder Verkauf von Bestandsgebäuden mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 den potenziellen Interessenten grundsätzlich die ersten Energieausweise zugänglich gemacht werden. Die nachfolgende - erneut überarbeitete - Aufstellung soll hierbei eine Hilfestellung sein:

Informationen zum Energieausweis
Haus & Grund hat ein Informationsblatt zur Einführung des Energieausweises veröffentlicht. Es bietet in Kurzform wichtige Hinweise für private Eigentümer und Vermieter. Dieses Informationsblatt können Sie kostenlos downloaden.

Energieausweis: Versorger müssen Verbrauchsdaten der Mieter übermitteln
Lapidarer Hinweis auf Datenschutz rechtfertigt Verweigerungshaltung nicht
Werden Einfamilienhäuser vermietet, schließen die Mieter Strom- oder Gaslieferverträge meist unmittelbar mit den Energieversorgern ab. Fordert der Vermieter die Verbrauchsdaten seines Mieters beim Energieversorger ab, weigert sich dieser nicht selten mit dem lapidaren Hinweis auf „Datenschutz“.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein.
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